Nutzungsvertrag
LiveWire Fahrzeugbenutzungsvertrag
LiveWire Germany GmbH, Junghofstraße 16, 60311 Frankfurt a. M. bzw. deren Partner
- nachstehend „LiveWire“ genannt –
Vertragsinhalt
HAFTUNGSVERZICHTS- UND HAFTUNGSFREISTELLUNGSVEREINBARUNG
FÜR PROBEFAHRT MIT EINEM LIVEWIRE MOTORRAD
Ich, der Unterzeichner/Benutzer, habe die Möglichkeit, an einer kostenlosen Probefahrt (als Fahrer oder Beifahrer) auf einem oder mehreren LiveWire®-Motorrädern teilzunehmen (wobei jedes dieser Fahrzeuge hier als "Motorrad" bezeichnet wird). Ich bin mir darüber im Klaren und erkenne an, dass der Betrieb oder das Fahren eines Motorrads eine Aktivität ist, die mit Risiken verbunden ist.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
DIES IST EINE HAFTUNGSVERZICHTS- UND HAFTUNGSFREISTELLUNGSVEREINBARUNG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN, BEVOR SIE UNTERSCHREIBEN
Die weiteren abgedruckten Geschäftsbedingungen (Punkte 1.-10.) sind Bestandteil dieses Vertrages.
1. Verwendungszweck: Probe- bzw. Testfahrt
Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks erlaubt. Die Überlassung des Fahrzeuges an Dritte, Fahrten ins Ausland sowie eine Teilnahme an Sportveranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LIVEWIRE.
2. Zulassung und Versicherung
Das Fahrzeug ist auf LiveWire zugelassen und entsprechend der gesetzlichen Haftpflicht auf unbegrenzte Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (für die einzelne Person jedoch 8 Mio. Euro bei Personenschäden) versichert. Ebenso besteht für das Fahrzeug eine Volkasko-, Teilkasko Versicherung mit 1000,- euro Selbstbeteiligung, die im Schadensfall vom Benutzer übernommen wird.
3. Übergabe und Benutzung
Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung der LiveWire Germany GmbH, im folgenden LIVEWIRE genannt, darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung von LIVEWIRE durchführen lassen. Die Wahl der Vertragswerkstatt steht in jedem Fall LIVEWIRE zu. Den Betriebsstoff, wie auch alle aus der Benutzung des Fahrzeuges entstehenden Kosten (An- und Rückfahrt, eventuelle Transportkosten, Verschleißteile und Öl) trägt der Benutzer.
4. Haftung des Benutzers
Der Benutzer haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges LIVEWIRE gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, gleichgültig, durch wen die Schäden oder der Untergang verursacht wird.
5. Haftungsausschluß von LIVEWIRE
Der Benutzer erklärt, daß er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Motorrad ist und daß er im Fahren von Motorrädern Erfahrung hat und sich der Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit dem Fahren von Motorrädern vollständig bewußt ist. Der Benutzer nimmt an der Probefahrt teil in Kenntnis der Wetter und Straßenbedingungen sowie aller anderen Umstände und Bedingungen, unter denen diese Probefahrt stattfindet. Der Benutzer nimmt freiwillig an der Probefahrt teil und verpflichtet sich ausdrücklich, jegliches Risiko, insbesondere von Unfällen und Personenschäden, einschließlich Todesfall, selbst zu tragen.
In Anbetracht dieser Aktivität erkläre ich, der Unterzeichner, in meinem Namen und im Namen meiner Erben, persönlichen Vertreter, Verwalter, Testamentsvollstrecker, Nachfolger und Abtretungsempfänger (zusammenfassend "Erben und Bevollmächtige") sowie im Namen meiner Mitfahrer, hiermit, die LiveWire Germany GmbH, alle mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (zusammenfassend "verbundene Unternehmen") sowie alle leitenden Angestellten, Organe, Angestellten, Händler, Vertriebspartner und Vertreter von LIVEWIRE und den verbundenen Unternehmen (zusammenfassend die "freigestellten Parteien") von allen Ansprüchen, Forderungen, Rechten und Klagegründen (zusammen "Ansprüche") jeglicher Art freizustellen, die ich oder einer meiner Erben und Bevollmächtigten oder meine Mitfahrer später gegen eine freigestellte Partei haben könnten,
• außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der freigestellten Parteien,
• außer im Falle einer Haftung der freigestellten Parteien nach dem Produkthaftungsgesetz,
• außer im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht durch die freigestellten Parteien - Kardinalpflichten im vorgenannten Sinne sind solche Pflichten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich sind und auf deren Einhaltung die Vertragspartner typischerweise vertrauen dürfen -,
• außer im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der freigestellten Parteien oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der freigestellten Parteien beruhen.
6. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der Zustimmung von LIVEWIRE. Wird diese erteilt so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf das auch der Versicherungsschutz beschränkt ist.
7. Erfordernisse im Fall eines Schadens
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis, in dem das Fahrzeug beschädigt wird) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich und schriftlich LIVEWIRE sowie die nächste Polizeidienststelle.
Der Bericht an LIVEWIRE soll auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:
- Datum,Zeit und Ort des Unfalles;
- Adresse des Fahrers des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Unfalles;
- Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum);
- Adresse der anderen am Unfall beteiligten Parteien und Kennzeichen des/der Unfall beteiligten Fahrzeugs/Fahrzeuge;
- Detaillierter Bericht über den Unfall (einschließlich Zeichnung, Fotos) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen;
- Schadenausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden);
- Angabe über den Ort, an dem sich das Fahrzeug befindet.
8. Rückgabe
Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder laut Vereinbarung zurückzugeben.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der LIVEWIRE aus der Vorenthaltung des Besitzes entsteht.
9. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Der Benutzer hat nicht das Recht, das Fahrzeug – aufgrund anerkannter oder angeblicher Forderungen gegenüber LIVEWIRE zurückzuhalten. Streitigkeiten die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht, wie es bei Streitigkeiten zwischen deutschen Parteien in Deutschland angewendet wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit ist der Sitz von LIVEWIRE.
10. Nutzung der Kontaktdaten für Marketingzwecke
Der Benutzer stimmt der Nutzung seiner Kontaktdaten für Marketingzwecke seitens LiveWire bis auf Widerruf mit der oben gegebenen Unterschrift zu. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte im Rahmen des Datenschutzes erfolgt nicht.
Ich akzeptiere die geführten Listen / Verträge als Lenker- und Zeitnachweis gegenüber der Exekutive bei etwaigen Ordnungsübertretungen wie z.B. Geschwindigkeitsübertretung